Satzung des AfD Ortsverband Erkner

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Stand: 15.1.2024

I. Grundlagen

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Ortsverband führt den Namen 'Alternative für Deutschland, Ortsverband Erkner'.

(2) Der Sitz des Ortsverbandes ist Erkner.

(3) Der Ortsverband ist ein Gebietsverband der Alternative für Deutschland (AfD) im Sinne der Bundessatzung.

§ 2 Aufgaben und Ziele

(1) Der Ortsverband verfolgt die in der Bundessatzung und dem Grundsatzprogramm der AfD festgelegten Ziele.

(2) Er fördert die politische Bildung und das demokratische Bewusstsein der Bürger in Erkner und Umgebung.

(3) Der Ortsverband nimmt an Kommunalwahlen teil und stellt Kandidaten für öffentliche Ämter auf.

(4) Er organisiert Veranstaltungen, Informationsabende und Bürgersprechstunden.

II. Mitgliedschaft

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Ortsverbandes kann jeder werden, der:

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Gebiet des Ortsverbandes hat,
  • die Grundsätze und Ziele der AfD anerkennt.

(2) Die Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag beim Vorstand.

(3) Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Jedes Mitglied hat das Recht:

  • an Mitgliederversammlungen teilzunehmen,
  • Anträge zu stellen,
  • sich an Wahlen zu beteiligen,
  • sich um Ämter zu bewerben.

(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet:

  • die Satzung zu beachten,
  • die Beschlüsse der Organe zu befolgen,
  • den Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

III. Organisation

§ 5 Organe des Ortsverbandes

(1) Organe des Ortsverbandes sind:

  • die Mitgliederversammlung,
  • der Vorstand.

(2) Die Organe arbeiten ehrenamtlich.

§ 6 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsverbandes.

(2) Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen.

(3) Zu den Aufgaben gehören:

  • Wahl und Abwahl des Vorstandes,
  • Entlastung des Vorstandes,
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
  • Beschlussfassung über die Beitragsordnung.

§ 7 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus:

  • dem Vorsitzenden,
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden,
  • dem Schatzmeister.

(2) Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt.

(3) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Ortsverbandes.

(4) Er vertritt den Ortsverband nach außen.

IV. Finanzen

§ 8 Mitgliedsbeiträge

(1) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach der Beitragsordnung.

(2) Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

(3) Beitragsbefreiungen können in begründeten Fällen gewährt werden.

§ 9 Verwendung der Mittel

(1) Die Mittel des Ortsverbandes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

(2) Der Schatzmeister führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben.

(3) Die Mitgliederversammlung beschließt über den Haushaltsplan.

V. Schlussbestimmungen

§ 10 Satzungsänderungen

(1) Satzungsänderungen können nur von der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

(2) Anträge auf Satzungsänderungen müssen spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden.

§ 11 Auflösung

(1) Die Auflösung des Ortsverbandes kann nur von einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

(2) Bei Auflösung fällt das Vermögen an den Landesverband Brandenburg der AfD.

§ 12 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tag der Beschlussfassung durch die Gründungsversammlung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten alle vorherigen Satzungen außer Kraft.

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